Einspeisevergütung: Als Stromproduzent Geld verdienen
Besitzer einer Solaranlage können ihre Überproduktion ins öffentliche Netz einspeisen und werden dafür entlohnt. Was es dabei zu beachten gibt und wie viel man verdienen kann, wird im Anschluss erklärt.
Einspeisevergütung für Solarstrom
Der Gesetzgeber hat zur Jahrtausendwende das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Die Erzeugung von Solarstrom wird auf eine Dauer von 20 Jahren mit einem bestimmten Preis vergütet, wenn er ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die Höhe der Vergütung ist von der Größe der Anlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie dem Standort (Gebäude, Freifläche) abhängig. Bis vor Kurzem sank die Einspeisevergütung, jedoch genießt sie seit 2016 wieder einen Aufwärtstrend.
Vergütung für Einspeisung von Strom
Die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz wird von der Bundesnetzagentur jedes Quartal auf dieser Seite veröffentlicht.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom bleibt 20 Jahre auf demselben Niveau. Wer sich den Preis von 12,31 Cent im Dezember 2016 sichert, kann von ihm bis 2036 profitieren. Die Festschreibung stand schon immer in der Kritik, weshalb die Einspeisevergütung jahrelang gesunken ist. 2016 wurde zudem eine Deckelung der Fördersätze beschlossen. Soll heißen: Sobald der Zubau steigt, wird die Degression angehoben; im umgekehrten Fall sinkt sie.
Derzeit profitieren diejenigen, die künftig eine Solaranlage bauen wollen, von dieser Entwicklung. Bis 2016 ging der Photovoltaikzubau stark zurück, sodass ab 2017 die Einspeisevergütung voraussichtlich steigen wird.
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
01.12.2016 | 12,31 | 11,97 | 10,71 |
01.02.2017 | 12,67 | 12,37 | 11,03 |
In der obigen Tabelle sind die Sätze (Cent/kWh) für Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden zu finden, die ab dem 1. Dezember 2016 in Betrieb gingen beziehungsweise ab dem 1. Februar 2017 Strom produzieren werden.
Ablauf: Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen
Strom, den kleine Solaranlagen (bis 30 kWp) produzieren, wird über den Hausanschluss ins öffentliche Netz eingespeist. Für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen, deren Nennleistung größer als 30 kWp ist (sogenannte Großanlagen), sind Energieversorger verantwortlich. Aber: Betreiber müssen eine Einspeisezusage einholen. Dafür ist vor der Installation der Anlage ein Antrag beim örtlichen Netzbetreiber zu stellen. Im Idealfall integriert man den Netzbetreiber in die Planungsphase, damit die Zusage schon vor der Inbetriebnahme der Anlage vorliegt.
Tipp: Beantragen Sie eine Einspeisung für die maximal installierbare Nennleistung; den Wert können Sie später immer noch nach unten korrigieren.
Bei Antragstellung führt der Energieversorger eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Bei kleinen und mittleren Anlagen reicht der Hausanschluss meist aus; für größere Anlagen muss der Netzanschluss im Regelfall geändert werden – Betreiber müssen in solchen Fällen ein Netzzutrittsentgelt zahlen.
Alternative: Strom selbst verbrauchen
Jeder Betreiber einer Solaranlage sollte nachrechnen, ob sich die Einspeisung ins öffentliche Netz rentiert. Tut sie es nicht, gibt es eine Alternative: den Eigenverbrauch. Spätestens wenn die Strompreise die Einspeisevergütung übersteigen, ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Strom selbst zu verbrauchen. Damit entsteht aber ein neuer Bedarf: Der produzierte Strom muss mithilfe eines Solarspeichers für den späteren Gebrauch gespeichert werden – ein solches System ist wiederum mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und lohnt sich daher erst langfristig.